Befahrungsregelung
Eine Befahrung der Donau ist vom 01.05. bis 30.09. bei einem Pegelstand von über 50 cm und unter 140 cm zulässig.
Der maßgebliche Pegel ist in Beuron und kann unter Tel. 07466 19700 abgefragt werden. Die Bootszahlen sind durch die Rechtsverodnung begrenzt. Daher ist eine vorherige Anmeldung empfehlenswert.Jedes Boot ist verpflichtet einen Befahrungsschein mitzuführen. Diesen händigen wir vor Ort aus.
Die Bootsausgabe erfolgt ausschließlich von 10 bis 13 Uhr. Die aktuelle Rechtsverordnung zur Befahrung der Donau kann unter landratsamt-sigmaringen.de heruntergeladen werden.
