Geschäftsbedingungen der Firma Erlebnisreich BESI – BESI Kanu - Erlebnisbrennerei

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1 . Abschluss des Vertrages und Anzahlung

Buchungen haben schriftlich per Email, Onlinebuchung auf unserer Homepage, Fax oder auf dem Postweg zu erfolgen. Der Kunde bekommt ein Angebot zur Reservierung per Email, Fax oder auf dem Postweg zugesendet. Mit der Anzahlung des Kunden kommt eine feste Reservierung zu Stande. Wird die Anzahlung nicht fristgerecht getätigt, bekommt der Kunde eine Optionserinnerung
per Email zugesendet. Bei erneuter Nichtzahlung bekommt er die Stornierung ebenfalls per Email und verliert seinen
Buchungsanspruch. Buchungen, die ohne Anzahlung geleistet werden, können bei entsprechendem Andrang nicht
berücksichtigt werden.

2. Restzahlung

Die Restzahlung erfolgt am Ausflugstag vor Ort. Sie hat entweder in bar oder mit EC-Karte zu erfolgen. Nach vorheriger Absprache ist in Einzelfällen eine Zahlung auf Rechnung möglich.

3. Umbuchung und Rücktritt

Nach Vertragsabschluss kann der Kunde keinen Anspruch auf Umbuchungen gleich welcher Art geltend machen. Der Kunde hat das Recht vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Falle verfällt die Anzahlung. Zusätzliche Gebühren fallen keine an. Bei Änderungen in der Personenzahl verfällt die Anzahlung für die nicht erschienenen Personen.

4. Kündigung

durch Erlebnisreich BESI Die Firma Erlebnisreich BESI ist berechtigt den Vertrag zu kündigen. Dies gilt insbesondere, für Personen, die in alkoholisiertem Zustand Boot fahren möchten. Bootfahrern, die sich nicht an die Inhalte der von uns erteilten Anweisung halten, kann die Firma Erlebnisreich BESI die Weiterfahrt untersagen. Ebenso denjenigen, die sich nicht an die Vertragsinhalte halten. Ein Anspruch auf Ausbezahlung der Leihgebühr besteht nicht. Für die Rückholung der Boote auf der Strecke fällt eine Gebühr von 26 EUR pro Boot an. Der Kunde hat die Pflicht, sich bis spätestens 13.30 Uhr am Büro von Erlebnisreich BESI Donautalstr.17, 88631 Beuron- Thiergarten anzumelden. Versäumt er dies oder meldet er sich verspätet an, besteht seitens von Erlebnisreich BESI keine Pflicht zur Vertragserfüllung. Dies rührt insbesondere daher, da ansonsten die rechtlichen Gegebenheiten der Allgemeinverfügung zum Gemeingebrauch der Donau nicht erfüllt werden können.

5. Haftung des Kunden bzw. des Gruppenverantwortlichen

Als Gruppenverantwortlicher wird diejenige/derjenige bezeichnet, der für die Gruppe den Mietvertrag ausfüllt. Dieser hat dafür Sorge zu tragen, dass sich seine Gruppe an die Inhalte der Einweisung hält. Insbesondere auch dafür, dass das Alkoholverbot eingehalten wird. Er hat ebenso dafür zu sorgen, dass seine Gruppe sich an die Hinweisschilder auf der Strecke hält, wie auch an das Verhalten bei Wehranlagen. Die späteste Anlandezeit am Endpunkt ist 18 Uhr. Nach 18 Uhr darf kein Boot mehr die Donau befahren. Der Kunde verpflichtet sich sein Kanu nur an der ausgewiesenen Anlandestelle abzugeben. Leistet er dieser Auflage keine Folge, so muss eine Abholungsgebühr von 26 EUR pro Boot in Rechnung gestellt werden.

5. Haftung

Die Haftung für die Leihgegenstände obliegt dem Kunden. Eine vorherige Überprüfung der Leihgegenstände erfolgt nach Ausgabe dieser vom Kunden selbst. In unserer Einweisung wird der Kunde auf diese Pflicht hingewiesen. Die Firma Erlebnisreich BESI haftet für Schäden, die durch mangelhafte Ausrüstung entstehen. Diese Haftung beschränkt sich auf den Buchungstag. Mangelhafte Ausrüstung ist nach deren Erhalt sofort unserem Personal mitzuteilen. Erfolgt dies nicht, verliert der Kunde den Haftungsanspruch gegenüber Erlebnisreich BESI. Bei Verlust des Leihmaterials hat der Kunde eine Entschädigung zu bezahlen. Für eine Schwimmweste beträgt diese 26 EUR/Stück, für ein Paddel 26 EUR /Stück, für eine Stautonne 10 EUR /Stück, für das Boot ist der Wiederbeschaffungswert anzusetzen. Bei Beschädigung des Materials durch den Kunden, hat dieser denjenigen Betrag zu bezahlen, der notwenig ist um den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen.

6. Haftungsausschluss

Die Firma Erlebnisreich BESI haftet nicht für Umstände, die sie nicht zu vertreten hat. Hierunter fällt insbesondere die verspätete Anmeldung am Büro der Firma Erlebnisreich BESI. In diesem Falle verfällt die Anzahlung. Jeder Kunde fährt auf eigenes Risiko. Den Anweisungen unseres Personals ist Folge zu leisten. Laut Allgemeinverfügung zum Gemeingebrauch der Donau ist das Boot fahren in gegebenem Streckenabschnitt bei einem Pegelstand von unter 50 cm und über 140 cm nicht gestattet. In diesem Falle bekommt der Kunde eine Gutschrift, die er zu einem anderen Zeitpunkt einlösen kann. Es besteht keine Möglichkeit die Anzahlung auszubezahlen.

7. Gerichtsstand

Amtsgericht Sigmaringen