Buchungen haben schriftlich per Email, Onlinebuchung auf
unserer Homepage, Fax oder auf dem Postweg zu erfolgen.
Der Kunde bekommt ein Angebot zur Reservierung per
Email, Fax oder auf dem Postweg zugesendet. Mit der Anzahlung
des Kunden kommt eine feste Reservierung zu Stande.
Wird die Anzahlung nicht fristgerecht getätigt, bekommt der
Kunde eine Optionserinnerung per Email zugesendet. Bei
erneuter Nichtzahlung bekommt er die Stornierung ebenfalls
per Email und verliert seinen Buchungsanspruch. Buchungen,
die ohne Anzahlung geleistet werden, können bei
entsprechendem Andrang nicht berücksichtigt werden.
2. Restzahlung
Die Restzahlung erfolgt am Ausflugstag vor Ort. Sie hat entweder
in bar oder mit EC-Karte zu erfolgen. Nach vorheriger
Absprache ist in Einzelfällen eine Zahlung auf Rechnung
möglich.
3. Umbuchung und Rücktritt
Nach Vertragsabschluss kann der Kunde keinen Anspruch
auf Umbuchungen gleich welcher Art geltend machen.
Der Kunde hat das Recht vom Vertrag zurückzutreten. In
diesem Falle verfällt die Anzahlung. Zusätzliche Gebühren
fallen keine an.
Bei Änderungen in der Personenzahl verfällt die Anzahlung
für die nicht erschienenen Personen.
4. Kündigung
durch Erlebnisreich BESI
Die Firma Erlebnisreich BESI ist berechtigt den Vertrag zu
kündigen. Dies gilt insbesondere, für Personen, die in alkoholisiertem
Zustand Boot fahren möchten.
Bootfahrern, die sich nicht an die Inhalte der von uns erteilten
Anweisung halten, kann die Firma Erlebnisreich BESI die
Weiterfahrt untersagen. Ebenso denjenigen, die sich nicht an
die Vertragsinhalte halten. Ein Anspruch auf Ausbezahlung
der Leihgebühr besteht nicht. Für die Rückholung der Boote
auf der Strecke fällt eine Gebühr von 26 EUR pro Boot an.
Der Kunde hat die Pflicht, sich bis spätestens 13.30 Uhr am
Büro von Erlebnisreich BESI Donautalstr.17, 88631 Beuron-
Thiergarten anzumelden. Versäumt er dies oder meldet er
sich verspätet an, besteht seitens von Erlebnisreich BESI
keine Pflicht zur Vertragserfüllung. Dies rührt insbesondere
daher, da ansonsten die rechtlichen Gegebenheiten der
Allgemeinverfügung zum Gemeingebrauch der Donau nicht
erfüllt werden können.
5. Haftung des Kunden
bzw. des Gruppenverantwortlichen
Als Gruppenverantwortlicher wird diejenige/derjenige bezeichnet,
der für die Gruppe den Mietvertrag ausfüllt.
Dieser hat dafür Sorge zu tragen, dass sich seine Gruppe
an die Inhalte der Einweisung hält. Insbesondere auch dafür,
dass das Alkoholverbot eingehalten wird. Er hat ebenso
dafür zu sorgen, dass seine Gruppe sich an die Hinweisschilder
auf der Strecke hält, wie auch an das Verhalten
bei Wehranlagen. Die späteste Anlandezeit am Endpunkt
ist 18 Uhr. Nach 18 Uhr darf kein Boot mehr die Donau befahren.
Der Kunde verpflichtet sich sein Kanu nur an der ausgewiesenen
Anlandestelle abzugeben. Leistet er dieser Auflage
keine Folge, so muss eine Abholungsgebühr von 26 EUR
pro Boot in Rechnung gestellt werden.
5. Haftung
Die Haftung für die Leihgegenstände obliegt dem Kunden.
Eine vorherige Überprüfung der Leihgegenstände erfolgt
nach Ausgabe dieser vom Kunden selbst. In unserer Einweisung
wird der Kunde auf diese Pflicht hingewiesen.
Die Firma Erlebnisreich BESI haftet für Schäden, die
durch mangelhafte Ausrüstung entstehen. Diese Haftung
beschränkt sich auf den Buchungstag. Mangelhafte Ausrüstung
ist nach deren Erhalt sofort unserem Personal
mitzuteilen. Erfolgt dies nicht, verliert der Kunde den Haftungsanspruch
gegenüber Erlebnisreich BESI.
Bei Verlust des Leihmaterials hat der Kunde eine Entschädigung
zu bezahlen. Für eine Schwimmweste beträgt diese
26 EUR/Stück, für ein Paddel 26 EUR /Stück, für eine Stautonne
10 EUR /Stück, für das Boot ist der Wiederbeschaffungswert
anzusetzen.
Bei Beschädigung des Materials durch den Kunden, hat dieser
denjenigen Betrag zu bezahlen, der notwenig ist um den
ursprünglichen Zustand wieder herzustellen.
6. Haftungsausschluss
Die Firma Erlebnisreich BESI haftet nicht für Umstände, die
sie nicht zu vertreten hat. Hierunter fällt insbesondere die
verspätete Anmeldung am Büro der Firma Erlebnisreich
BESI. In diesem Falle verfällt die Anzahlung.
Jeder Kunde fährt auf eigenes Risiko.
Den Anweisungen unseres Personals ist Folge zu leisten.
Laut Allgemeinverfügung zum Gemeingebrauch der Donau
ist das Boot fahren in gegebenem Streckenabschnitt bei
einem Pegelstand von unter 50 cm und über 140 cm nicht
gestattet. In diesem Falle bekommt der Kunde eine Gutschrift,
die er zu einem anderen Zeitpunkt einlösen kann.
Es besteht keine Möglichkeit die Anzahlung auszubezahlen.